Drohnen finden in der Landwirtschaft vielfältige Anwendungsgebiete. Ein Trend, auch Saatgut mit der Drohne auszubringen, ist deutlich erkennbar. Im Folgenden soll kurz beschrieben werden, welche Kulturen dafür geeignet sind und welche Technologien dafür benötigt werden.

Als Untersaat bezeichnet man die Saat einer zweiten Frucht zusätzlich zu einer früher erntereifen Hauptfrucht. Die Aussaat von Untersaaten kann gleichzeitig mit der Hauptfrucht oder später in den bereits bestehenden Hauptfruchtbestand hinein erfolgen. Wenn die Aussaat in den bestehenden Bestand gesät werden soll, ergeben sich viele Vorteile, wenn dies mit einer Drohne geschieht.

Ein großer Vorteil ist zweifelsfrei, dass eine Aussaat mittels Drohne auch bei tiefen und feuchten Böden stattfinden kann. Stehende Kulturen erlauben das Befahren vieler Flächen mit Maschinen zeitweise nicht, ohne große Schäden in Kauf zu nehmen. Durch die Untersaat wird auch die Wasserhaltefähigkeit der Böden durch eine Verringerung der Evaporation erhöht. Untersaaten oder Zwischenfrüchte sind wirtschaftlich sinnvoll und teilweise sogar vorgeschrieben. Sie nehmen im Ökolandbau, insbesondere aufgrund der zusätzlichen Stickstofffixierung, eine Sonderstellung ein. Kulturen, die für eine Untersaat in Frage kommen, sind beispielsweise Getreide, Mais, Sojabohne oder Kürbis. Untersaaten fördern Bodenfruchtbarkeit (hauptsächlich durch abgestorbenes Pflanzenmaterial und Wurzeln bzw. Wurzelausscheidungen), bieten Erosionsschutz und helfen bei der Unkrautunterdrückung. Zwischenfrüchte mit einer hohen Wurzeldichte geben hohe Ausscheidungsraten mit Wurzelexudate an den Boden ab und liefern dadurch einen wichtigen Baustein in diesem System. Die produktivste Phase ist im Zeitraum Juli, August bis Mitte/Ende September. Bei eng aneinander gepflanzten und mit herkömmlichen Traktoren schwer zu erreichenden Reben zum Beispiel kann sich der Einsatz von Agrardrohnen lohnen. Förderungen dafür sind nach ÖPUL 2023-2027 für „Erosionsschutz Acker“ oder „Begrünung von Ackerflächen“ beantragbar. Neben Saatgut kann in Zukunft auch angedacht werden, beispielsweise Futtermittel (z.B. Fischzucht), Humus-Granulat, Gletschermehlgranulat, Schneckenkorn oder Düngergranulat mit diesen Koptern auszubringen. In einigen europäischen Ländern werden solche Drohnen auch verwendet, um Wälder nach Bränden wieder aufzuforsten. Es ist auch möglich, eine biologische Gelsenregulierung mit diesen Drohnen umzusetzen. Diese Anwendung wurde 2020 an der March getestet.

Eine Drohne, die für die Ausbringung in Frage kommt, ist beispielsweise die DJI T30. Betrieben werden kann dieses unbemannte Luftfahrzeug (uLFZ), aufgrund eines Abfluggewichts ab 25 kg, nur in der Kategorie „Specific“. Demnach muss ein Antrag in dieser Betriebskategorie gestellt werden. Die Firma DJI ist Weltmarktführer im Bereich Drohnen. In China werden diese Kopter für die Behandlung von Reis eingesetzt. Im Jahr 2022 waren etwa 200.000 dieser Kopter im Einsatz. Generell handelt es sich bei diesem Modell um eine „Sprühdrohne“; sie ist aber erweiterbar durch ein Streumodul, das aus einem Öffnungsschieber und einer rotierenden Drehscheibe besteht. Die DJI T30 Agras kann eine Nutzlast von etwa 30 kg tragen. Je nach verwendetem Saatgut bedeutet das eine Ausbringungsleitung von etwa 1-3 ha pro Ladung.

In der RWA werden momentan viele Überlegungen angestellt, wie man ein derartiges Service anbieten kann. Für welche Kulturen und in welchen Regionen dieses Service sinnvoll ist, wird in den nächsten Wochen noch geklärt. In den kommenden Jahren wird man sehen, ob sich diese Art der Saatgutausbringung flächendeckend durchsetzt oder nur in speziellen Anwendungen erhalten bleibt.

Foto: (c) dji.com